Auf Basis des Leitbildes des Trägers, der Grundsätze der Landeskirche Hannovers „Kind im Mittelpunkt“ und den rechtlichen Grundlagen, stehen die Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten des Kirchenkreises Celle für die Werte und Haltung zum Schutz des Kindes ein.
Präambel des Trägers
Der Kirchenkreis Celle – Fachbereich Kindertagesstätten ist dem Schutz und dem Wohlergehen der Kinder im niedersächsischen Bildungs- und Betreuungsauftrag verpflichtet. Jedes Kind hat ein Recht auf Anerkennung, Wertschätzung und Geborgenheit. Kinder haben ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen. Sie haben zudem Anspruch auf Hilfe bei jeglicher Form von Machtmissbrauch (sexuellen Übergriffen, Missbrauch und Gewalt).
Den pädagogischen Fachkräften und Mitarbeitenden in den evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder ist bewusst, dass sie in besonderem Maße Verantwortung für den Schutz des Kindeswohls ihrer ihnen anvertrauten Kinder haben.
Der Ev.-luth. Kirchenkreis Celle – Fachbereich Kindertagesstätten unterstützt seine Mitarbeitenden mit Hilfe des vorliegenden Konzepts zum Schutz vor Gewalt gemäß SGB VIII, welches im Folgenden als Kinderschutzkonzept bezeichnet wird. Das Kinderschutzkonzept soll das Sprechen über (sexuellem) Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt durch Prävention, Intervention und Information ermöglichen. Es soll ermutigen, Dinge anzusprechen.
Es spricht für die Qualität, Offenheit und Professionalität des Trägers, sich mit allen Formen des Missbrauchs präventiv auseinanderzusetzen. Dies bedeutet insbesondere, Kinder vor Grenzverletzungen zu schützen, sensibilisiert zu sein und diesen im Alltag vorzubeugen.
Die Konzepte zum Schutz vor Gewalt beschreiben unser Selbstverständnis und unsere Haltung dem Kinderschutz gegenüber. Es legt Richtlinien und Maßnahmen fest, nach denen die Mitarbeitenden im Kindergartenalltag handeln und beschreibt den Umgang mit Verdachtsäußerungen von Grenzverletzungen und entsprechenden weiteren Interventionsmaßnahmen.
Das vorrangige Ziel des Konzepts zum Schutz vor Gewalt ist die Prävention von Gewalt und sexualisierter Gewalt in den Kindertagesstätten. Die durch ein Kinderschutzkonzept geschaffenen Strukturen bieten, mit Fokus auf den Rechten von Kindern, für alle Orientierung und Sicherheit. Das Kinderschutzkonzept ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, Auszubildenden, Ehrenamtlichen, Praktikant/innen sowie externen Personen.
Die Kindertagesstätten im Kirchenkreis Celle verfügen zusätzliche zu dem Trägerkonzept ein auf die Kindertagesstätte bezogenes Konzept zum Schutz vor Gewalt sowie den Verhaltenskodex der Einrichtung entsprechend.
Rechtsgrundlage
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) ist am 10.06.2021 eine umfangreiche Reform des SGB VIII in Kraft getreten, die alle Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, sie vor Gefahr für ihr Wohl schützen und ihnen eine umfassende Teilhabe ermöglichen soll.
Als ein zentraler Baustein eines wirksamen Kinderschutzes hat der Gesetzgeber nun sowohl für neue, aber auch für alle Bestandseinrichtungen die verpflichtende Entwicklung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) als eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis normiert. Dies gilt sowohl für Kindertagesstätten, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als auch der Eingliederungshilfe.
(Vgl. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landesjugendamt Fachbereich I - Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover - Landesjugendamt Fachbereich II - Erstellung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII auch i. V. m. § 48a Abs. 1 SGB VIII oder 15 AG SGB VIII)